Gemeinsame Pressemitteilung    

Deutsche Umsetzungspläne zum EU-Umweltstrafrecht gefährden nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt stößt in der Land- und Forstwirtschaft auf Ablehnung. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst warnen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf, dass die geplanten Regelungen tief in bewährte Bewirtschaftungsabläufe eingreifen und die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen erheblich beeinträchtigen könnten.

Besonders problematisch ist aus Sicht von AGDW und Familienbetrieben die Einführung sogenannter Eignungsdelikte. Damit wird bereits die abstrakte Möglichkeit einer Umweltbeeinträchtigung strafbar, und zwar unabhängig davon, ob ein Schaden entsteht. Zusätzlich führt die im Entwurf vorgesehene Definition des Begriffes „Ökosystem“ zu gravierender Rechtsunsicherheit. Die Definition bleibt so unbestimmt, dass für Bewirtschafter kaum noch nachvollziehbar ist, wo fachlich notwendige Bewirtschaftung endet und eine potenziell strafbare Handlung beginnen soll. Damit droht ein Zustand, in dem selbst reguläre Eingriffe wie Durchforstung oder Pflegearbeiten als Eingriff in ein Ökosystem gewertet werden könnten.

„Die geplanten Regelungen schießen weit über den von der EU gesteckten Rahmen hinaus und bewirken eine Ausweitung des Strafrechts auf Bereiche, die bisher bewusst dem entsprechenden Fachrecht bzw. dem Ordnungswidrigkeitenrecht unterworfen waren. Damit droht eine unverhältnismäßige Verschärfung, die normale und fachrechtlich zulässige Bewirtschaftungstätigkeiten unter Generalverdacht stellt. Wenn sich Waldbesitzende und Forstunternehmen sorgen müssen, ob eine übliche waldbauliche Maßnahme als strafbare Handlung zu werten ist, gerät nicht nur die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Gefahr, sondern auch die Rechtsordnung in Schieflage“, kritisiert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst erklärt: „Mit den Vorgaben des Referentenentwurfs wird die Substanz des Eigentumsbegriffs ausgehöhlt und die nachhaltige Bewirtschaftung zur Sicherstellung der Nahrungsmittel- und Rohstoffversorgung faktisch blockiert.  Was die Flächennutzer angesichts ohnehin schon schwieriger wirtschaftlicher und unsicherer politischer Rahmenbedingungen benötigen, ist Planungssicherheit statt strafrechtlicher Risiken.“

Die Verbände fordern vor diesem Hintergrund eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. „Notwendig sind klare und praxistaugliche Regelungen, die Rechtsicherheit schaffen und die nachhaltige Bewirtschaftung stärken, statt sie gegebenenfalls zu kriminalisieren“, so Bitter und Elverfeldt.

Quelle: AGDW – Die Waldeigentümer