Antragstellung bezüglich der neuen EU-MLEUV-Forst-Richtlinie
Die neue EU-MLEUV-Forst-Richtlinie wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 in Kraft treten. Sie wird die bekannten Maßnahmenbereiche
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- I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
- II: Vorbeugung von Waldschäden
fortführen.
Neu ist, dass Anträge ausschließlich digital über das Online-Programm Internetantragstellung Projektförderung (IAP) gestellt werden können.
Für die Nutzung von IAP ist eine Freischaltung über das Anmeldeinstrument „authega“ erforderlich. Dazu benötigen Antragstellerinnen und Antragsteller ein Zertifikat sowie ein Passwort.
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- Die Erst-Registrierung bei authega wird von der Bewilligungsbehörde Forst
- Falls bereits ein aktiver authega-Zugang besteht, entfällt die erneute Registrierung.
- Eine gültige E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich.
Hinweis: Das authega-Zertifikat gilt auch für alle weiteren Förderrichtlinien des MLEUV, die über IAP beantragt werden.
Für die Registrierung bei authega erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller nach der Online-Anmeldung einen Aktivierungscode, der postalisch zugesandt wird. Bitte beachten Sie: Die Zustellung kann mehrere Tage dauern.
Wir empfehlen daher dringend, die Registrierung frühzeitig zu beginnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde Forst: https://forst.brandenburg.de/lfb/de/ueber-uns/bewilligungsbehoerde-forst/internetantragstellung-projektfoerderung/