Waldbesitzende fordern jagdlichen Handlungsspielraum – Gesetzgeber muss handeln
Potsdam, 29. Juli 2025 – Brandenburgs Wälder stehen unter Druck: Dürrejahre, Schädlingsbefall und klimabedingte Extremwetter haben seit 2018 massive Schäden verursacht. Die Landesregierung hat den notwendigen Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern als prioritäres Ziel erkannt – doch ohne effektive jagdliche Rahmenbedingungen bleibt dieser Auftrag unerfüllbar.
Der Waldbesitzerverband Brandenburg appelliert an die politischen Entscheidungsträger: Die Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz (BbgJagdDV) muss praxistauglich und zukunftsorientiert überarbeitet werden, um Wildschäden wirksam zu begrenzen und die flächendeckende Verjüngung klimastabiler Mischwälder zu ermöglichen.
Am 09.07.2025 hat der Forstausschuss des Landes Brandenburg mehrheitlich Empfehlungen zur Änderung der BbgJagdDV beschlossen und Ministerin Hanka Mittelstädt übergeben. Die zentralen waldpolitischen Forderungen lauten:
1. Verlängerte Jagdzeiten auf Schalenwild
Eine jagdrechtliche Anpassung ist notwendig: Wiederkäuendes Schalenwild muss vom 1. April bis 31. Januar bejagbar sein – unabhängig von Alter und Geschlecht. Der Mutterschutz ist selbstverständlich zu beachten.
2. Zulassung moderner Jagdtechnik
Der Einsatz von Nachtzieltechnik ist tierschutzgerecht und muss innerhalb der geltenden Nachtjagdgrenzen (1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und nach Son- nenuntergang) rechtlich erlaubt werden.
3. Mindestabschusspläne gesetzlich verankern
Für die Altersklassen 0 und 1 bei Rot-, Dam- und Muffelwild sollten Abschusspläne verbindlich als Mindestvorgabe formuliert werden, um die waldbaulichen Ziele zu sichern.
4. Erhalt der Definition der Hauptholzarten (§ 8 DVO)
Die bestehende gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Wildschäden auf Hauptholzarten muss erhalten bleiben. Eine Abschwächung würde den gesetzlich geforderten und im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Waldum- bau massiv behindern.
5. Aufhebung oder Einschränkung Sommerschonzeit
Die derzeitige Regelung ist für den dringend notwendigen Waldumbau kontraproduktiv. Die Sommerschonzeit (§ 5 Abs. 2 BbgJagdDV) sollte daher entweder vollständig aufgehoben oder zumindest für forstliche Verjüngungsflächen ausgesetzt werden. Die Praxis zeigt, dass eine Bejagung im Juni und Juli ent- scheidend für den Erfolg vor allem bei der Naturverjüngung ist.
„Wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie, sondern klare, rechtssichere und möglichst liberale Leitplanken, innerhalb derer Jägerinnen, Jäger und Waldbesitzende eigenverantwortlich zur Wildbestandsregulierung beitragen können. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die waldbaulichen Ziele erreicht und die Verjüngung unserer Wälder langfristig gesichert werden kann“, so Malte Eberwein, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg e.V.
Die Waldbesitzenden fordern keine Sonderrechte – sie fordern verlässliche, praktikable Rahmenbedingungen. Nur mit klaren gesetzlichen Vorgaben können Eigen- tumsrechte gewahrt, Wälder zukunftssicher bewirtschaftet und ein konkreter Beitrag zu Klimaschutz und Gemeinwohl geleistet werden.