Forstausschuss fordert Entscheidung bei der Forstförderung – Waldbesitzerverband begrüßt das Vorgehen ausdrücklich und unterstützt dessen Forderung nach einer zügigen Entscheidung
Potsdam, 18. Juli 2025 – In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Forstausschuss beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) intensiv mit dem aktuellen Stillstand bei der Umsetzung forstlicher Förderrichtlinien befasst. Trotz bereits erfolgter fachlicher Abstimmungen konnten die betreffenden Richtlinien bisher nicht in Kraft gesetzt werden, da Uneinigkeit zwischen dem Finanzministerium und dem MLEUV über die Ausgestaltung der Förderhöhen besteht.
Da eine Einigung zwischen den beteiligten Ressorts nicht erzielt werden konnte, wurde die Entscheidung zu Recht zur Chefsache erklärt. Der Forstausschuss richtete in diesem Zusammenhang einen eindringlichen Appell an Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, im Sinne des MLEUV zu entscheiden und die Fördermaßnahmen zeitnah freizugeben.
Konkret geht es um zwei relevante Fördertatbestände:
- Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz im Wald
- Die forstliche Beratung
Beide Bereiche wurden in der Vergangenheit zu 100 % gefördert. Der Finanzminister fordert künftig jedoch eine Eigenbeteiligung der Waldbesitzenden in Höhe von 20 %. Der Forstausschuss sieht hierin ein erhebliches Risiko:
Vorbeugender Waldbrandschutz:
Maßnahmen wie der Bau von Waldbrandschutzwegen oder Löschwasserbrunnen sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Eine verpflichtende Eigenbeteiligung könnte dazu führen, dass Waldbesitzer notwendige Schutzmaßnahmen nicht mehr umsetzen – mit potenziell verheerenden Folgen. Die jüngsten Großbrände in Brandenburg haben eindrucksvoll gezeigt, wie entscheidend ein funktionierender vorbeugender Brandschutz ist.
Forstliche Beratung:
Die qualifizierte Beratung der rund 100.000 Waldbesitzenden im Land ist essenziell, um den dringend notwendigen Waldumbau, die Pflege und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umzusetzen. Neben dem Landesbetrieb Forst Brandenburg leisten dabei auch anerkannte private forstliche Beraterinnen und Berater einen unverzichtbaren Beitrag. Ihre Unterstützung droht ohne klare finanzielle Förderung zu entfallen.
Zudem ist eine Pflege der bereits geförderten Kulturen dringend erforderlich, um die Investitionen der vergangenen Jahre zu sichern. Diese Pflegemaßnahmen sind insbesonderefür kleinere Privatwaldbesitzer eine erhebliche finanzielle Herausforderung. Ohne Unterstützung besteht die Gefahr, dass die angelegten Bestände ihre Stabilität und Wirkung im Klimaschutz wieder verlieren.
Der Forstausschuss ist sich bewusst, dass die Haushaltslage angespannt ist und öffentliche Mittel mit Bedacht eingesetzt werden müssen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass beide genannten Maßnahmen durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden und ausreichende Mittel eingeplant sind.
Der Waldbesitzerverband Brandenburg e.V. unterstützt das Anliegen des Forstausschusses ausdrücklich und appelliert ebenfalls an Ministerpräsident Dr. Woidke, die Förderrichtlinien zeitnah in Kraft zu setzen. „Nur so können die Waldbesitzer die dringend benötigte Planungssicherheit erhalten und notwendige Maßnahmen im Wald umsetzen. Schnelles Handeln ist jetzt dringend notwendig“, so Malte Eberwein, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg.