Stand BWaldG-Novelle
Medienberichten zufolge hat das BMEL einen überarbeiteten Ressortentwurf zur Novellierung des BWaldG am 19.08.2024 in eine neue Runde der Ressortabstimmung gegeben. Das Bestreben zeitgleich Länder und Verbände zu beteiligen, scheiterte erneut an einem Veto des Bundeskanzleramtes. Bisher liegt kein Entwurf vor, der als verlässlich gesichert bezeichnet werden kann.
Derzeit handelt es sich ausschließlich um den Ressortentwurf des BMEL.
Es ist derzeit völlig offen, wann es in den nächsten Wochen einen Konsens innerhalb der Regierung geben wird bzw. ob eine Einigung der Ressorts überhaupt zustande kommt. Beim ersten Versuch der Ressortabstimmung zu Jahresbeginn lagen über 1.500 Änderungsanträge vor.
Sofern die Ressortabstimmung erfolgreich abgeschlossen wird, wird der konsolidierte Entwurf in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Hier hat das BMEL mehrere Wochen Zeit zur umfassenden Beratung zugesichert.
Auf Basis der Anhörung von Ländern und Verbänden wird eine Vorlage für einen Kabinettsentwurf erstellt, sofern das Verfahren dann weiterverfolgt wird. Erst mit Beschluss des Bundeskabinetts folgt das eigentliche parlamentarische Verfahren mit den Beratungen und Beschlüssen der zuständigen Bundestagsausschüsse sowie der Beteiligung der Länderkammer und Lesungen des Bundestags.
Eine Entwurfsfassung, die angeblich die in die Ressortabstimmung gegebene BMEL-Fassung darstellen soll, liegt dem GWBV vor und kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.