Neue Vorgaben führen zu stiller Enteignung! Verbände wehren sich gegen Einschränkungen forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Mit großem Befremden haben der Waldbesitzerverband Brandenburg und die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg die neuen Pläne des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur Vorprüfung der Verträglichkeit und Unzulässigkeit forstlicher Maßnahmen in NATURA 2000-Gebieten aufgenommen. Mit den neuen Regelungen versucht die Landesbehörde, die im Waldgesetz geregelte Privilegierung der guten fachlichen Praxis der Waldbesitzer durch eine Anzeigepflicht für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Wald zu konterkarieren.
Für die Verbände steht fest: Ein solches Formblatt-Monster führt weder zu mehr Rechtssicherheit noch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes in den FFH-Gebieten selbst. „Die Vorstellungen des MLUK werden bei den vielen kleinen Waldbesitzern zu Verärgerung und Verweigerung führen. Gerade jetzt, wo unsere Wälder voll in der Klimakrise stecken, sollte die Verwaltung die Eigentümer nicht vor bürokratische Monster stellen“, stellt Freiherr von Lüninck, stellvertretender Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg klar. Mit den vorgeschlagenen Regelungen und auch den weitergehenden Ideen, die Verantwortung auf die Schutzgebietsverwaltungen zu übertragen, wird das Eigentum in FFH-Gebieten grundsätzlich in Frage gestellt. Damit verspielt das Land weiter jede Glaubwürdigkeit, denn die Schutzgebietskulissen wurden mit dem Versprechen ausgewiesen, dass diese keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung haben werden.
„Unsere Betriebe arbeiten tagtäglich mit Herzblut für mehr Vielfalt und zukunftsfähige, generationengerechte Ökosysteme, dafür brauchen wir das notwendige Vertrauen der Verwaltung“, gibt Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg, zu bedenken. Alle Akteure im ländlichen Raum sind sich einig, die ökologischen Ziele in den NATURA 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) langfristig nur sichern und weiterentwickeln zu können, wenn Schutz und Nutzung miteinander vereint werden. Diese wertvollen Lebensräume sind vielerorts erst durch Bewirtschaftung der im und vom Land lebenden Grundbesitzer entstanden. “Ihnen jetzt durch eine Anzeigepflicht die Eigentumsfreiheit zu entziehen, wird der Lebenswirklichkeit nicht gerecht“, so Hammerschmidt. Jetzt ist mehr Miteinander statt Gegeneinander gefragt. Vertrauen und Begegnung auf Augenhöhe sind dafür unabdingbar.
Alle Bundesländer stehen vor den gleichen rechtlichen und ökologischen Herausforderungen, daher ist ein Blick über den Tellerrand notwendig. Abschließend gibt Freiherr von Lüninck zu bedenken: „Andere Bundesländer zeigen, dass diese Herausforderungen auch ohne bürokratische Ungetüme gemeistert werden können. Wenn es uns nicht gelingt, eine Reihe von bislang selbstverständlichen Bewirtschaftungsvorgängen vom Genehmigungsvorbehalt einer ausufernden Naturschutzgesetzgebung zu befreien, kommt dies einer stillen Enteignung gleich. Dagegen wenden wir uns mit aller Kraft.“
Die mit der geplanten Einführung einer Anzeigepflicht verbundene Bürokratie ist „nur“ unwürdiges Ärgernis. Erschwerend ist die damit einhergehende prinzipielle Verdachtslage, d.h. die in dem Genehmigungsvorbehalt zum Ausdruck kommende Generalverdacht, dass jegliches Tätigwerden letztlich schadensstiftend sein könnte und deshalb der vorherigen behördlichen Überprüfung bedarf. Und dies selbst bei Handlungen, die seit Jahrhunderten zum ganz normalen Handwerkszeug der Forstwirtschaft zählen. Dass dieses Handwerkszeug und sein geübter Einsatz nicht so völlig falsch gewesen sein können, zeigt die ja auch im internationalen Vergleich keineswegs schlechte Bilanz des deutschen Waldes.
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